Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Allgemeines
Die nachstehenden Vertragsbestimmungen (AGB) gelten für sämtliche zwischen der ADTV Tanzschule Schuppmann GbR und dem Kunden (nachfolgend: KUNDE) geschlossenen Verträge, auch wenn diese über den Internetauftritt der ADTV Tanzschule Schuppmann GbR (nachfolgend: TANZSCHULE) abgeschlossen werden. - Anmeldung zu den Kursen / Vertragsschluss
- Für die Anmeldung zu einem Tanzkurs bzw. zu einem unbefristeten Tanzkurs muss der KUNDE diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) und die Hausordnung der TANZSCHULE akzeptieren. Mit Betreten der Räumlichkeiten und Kursorte sowie mit Unterzeichnung des Anmeldeformulars in Papierform oder mit Absenden des elektronischen Anmeldeformulars auf der Internetseite der TANZSCHULE werden diese AGB ausdrücklich zur Kenntnis genommen und bindend anerkannt.
- Die Anmeldung zu den Tanzkursen und unbefristeten Tanzkursen kann auch über die Internetseite der TANZSCHULE erfolgen. Bei der Anmeldung über das Internet schließt der KUNDE mit Anklicken des Buttons ‚zahlungspflichtigen Vertrag schließen‘ unmittelbar einen Vertrag mit der TANZSCHULE bzgl. der ausgewählten Tanzkurse / unbefristeten Tanzkurse. Eine gesonderte Annahmeerklärung durch die TANZSCHULE ist nicht erforderlich.
- Eingabefehler kann der KUNDE über die vorhandenen Schaltflächen korrigieren. Im Bestellprozess kann der KUNDE Eingabefehler in den verschiedenen Schritten durch Navigation zum jeweiligen Schritt mittels der Buttons ‚vor‘ und ‚zurück‘ des Browsers korrigieren.
- Vertragsgegenstand
- Gegenstand des Vertrages zwischen TANZSCHULE und KUNDE ist die Erbringung von Dienstleistungen einer Tanzschule bezogen auf die gebuchten Tanzkurse oder die Teilnahme an einem auf Dauer angelegten unbefristeten Tanzkurs. Der Vertrag kommt zustande mit: ADTV Tanzschule Schuppmann GbR, Industriestr. 13, 31061 Alfeld (Leine).
- Eine Kursstunde eines Tanzkurses Spezial (Discofox-Salsa-Boogie-Tango Argentino) mit 4 Intervallen dauert 75 Minuten. Eine Kursstunde eines Tanzkurses Erwachsene und Jugendliche der Stufe 1 oder 2 mit 8 bis 10 Intervallen dauert 90 Minuten. Die jeweilige Dauer einer Einheit eines unbefristeten Tanzkurses ist auf dem Anmeldeformular bzw. der Buchungsmaske der Internetseite der TANZSCHULE angegeben. Bei den angebotenen unbefristeten Tanzkursen wird die Dauer einer Einheit gesondert angegeben.
- Vertragssprache ist Deutsch. Der Unterricht der TANZSCHULE in den Tanzkursen / unbefristeten Tanzkursen findet in deutscher Sprache statt.
- Die Dauer einzelner Tanzkurse ergibt sich aus dem Anmeldeformular des jeweiligen Tanzkurses bzw. der Buchungsmaske der Internetseite der TANZSCHULE. Unbefristete Tanzkurse werden grundsätzlich auf unbestimmte Dauer gebucht. Details zu Tanzkreisen werden in Ziffer 4 geregelt.
- Der Unterricht findet grundsätzlich in Präsenzform statt. Im Falle einer behördlichen Schließungsanordnung aus Gründen
höherer Gewalt (z.B. Krieg, Pandemie) stellt die Tanzschule Online-Lehrmaterial und Video-Unterricht zur Verfügung, welches das Mitglied für die Dauer der Schließung ausdrücklich als Ersatzdienstleistung anerkennt. Diese Ersatzleistung gilt jedoch maximal für einen Zeitraum von 3 Monaten als vereinbart. Danach hat das Mitglied die Möglichkeit durch eine Erklärung in Textform seine Mitgliedschaft ruhend zu stellen, bis der Präsenzunterricht wieder aufgenommen werden kann. (Punkt 5 gültig ab 1.7.2023)
- Unbefristete Tanzkurse
- Der KUNDE hat die Möglichkeit, bei der TANZSCHULE an unbefristeten Tanzkursen (z.B. Hip Hop, Videoclipdancing, Fitness, Kindertanz, Seniorentanz und Tanzkreise für Jugendliche und Erwachsene) teilzunehmen, die von der TANZSCHULE außerhalb von abgeschlossenen Tanzkursen angeboten werden.
- Hierfür ist ein gesonderter Vertrag notwendig, der auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wird und gem. den Regelungen in Ziffer 5.4 kündbar ist. Die TANZSCHULE ist berechtigt, den Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
- Die Zahlungsbedingungen für einen unbefristeten Tanzkurs richtet sich nach den Regelungen in Ziffer 7.3.
- Für Sonderveranstaltungen etc. behält sich die TANZSCHULE vor, geplante Tanzstunden im Rahmen eines unbefristeten Tanzkurs zu verlegen bzw. in dringend notwendigen Fällen ausfallen zu lassen. Gleiches gilt bei plötzlichen, unabwendbaren Ereignissen, wie z.B. der kurzfristigen Erkrankung oder Fortbildung eines Tanzlehrers oder Anordnungen von behördlichen Stellen. Während der gesetzlichen Schulferien des Bundeslandes Niedersachsen findet in der Regel kein Tanzunterricht statt.
- Die Tanzschule behält sich zumutbare Änderungen der Kurstermine und Lehrerwechsel vor. Es bleibt der Tanzschule jedoch vorbehalten, die Tanzstunden ausnahmsweise auf einen anderen Tag oder eine andere Uhrzeit zu legen, sofern der Geschäftsbetrieb dies erfordert. Zeitliche Verlegung einzelner Unterrichtsstunden sowie Verschiebung der Unterrichtsstunden befreit nicht von der Bezahlung des vereinbarten Honorars.
An gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Aus zwingenden betrieblichen Gründen (z.B. zu geringe Teilnehmerzahl, Erkrankung des Tanzlehrers, höhere Gewalt usw.) können Gruppen zusammengelegt, abgebrochen oder in andere Kursräume verlegt werden. Die Voraussetzungen für einen ordentlich geleisteten Unterricht gelten auch dann als erfüllt, wenn der Tanzlehrer oder der Saal gewechselt werden muss oder ein Zusammenlegen von Gruppen seitens der Tanzschule erfolgt.
- Kündigung / Rücktritt/ Absage
- Die TANZSCHULE gewährt dem KUNDEN ein Rücktrittsrecht von gebuchten Tanzkursen. Im Rahmen dieses Rücktrittsrechts kann der KUNDE von dem Vertrag bzgl. des gebuchten Tanzkurses bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn durch Erklärung in Textform ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Bei Rücktritt bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn wird lediglich eine Abmeldegebühr i.H.v. 10 € erhoben. Bei einem späteren Rücktritt ist die volle Kursgebühr zu entrichten.
- Sollte die Zusammensetzung der angemeldeten Kursteilnehmer im Verhältnis von Frauen und Männer unausgewogen sein, besteht kein Rücktrittsrecht des KUNDEN.
- Für versäumte Stunden erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung. Nichtteilnahme, vorzeitiger Abbruch sowie Nichtinanspruchnahme von Unterrichtsstunden entbinden nicht von der Zahlung der gesamten Kursbeiträge.
- Ist der Kunde in Folge einer eigenen Erkrankung für die Dauer der restlichen Mindestlaufzeit des Vertrages außer Stande, am Tanzunterricht teilzunehmen, so steht ihm ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des nächsten Monats zu. Erforderlich ist hierbei die Vorlage eines ärztlichen Attestes bei Ausspruch der Kündigung, aus welchem sich ergibt, dass eine Kursteilnahme für die Dauer der restlichen Mindestlaufzeit gesundheitlich ausgeschlossen ist. Ist der Kunde in Folge einer eigenen Erkrankung vorübergehend – aber über mindestens sechs aufeinanderfolgende Kalenderwochen – außer Stande, am Tanzunterricht teilzunehmen, wird ihm und seinem festen Tanzpartner die Möglichkeit eingeräumt, die Zeiten, in welchen er über den vorbenannten Zeitraum krankheitsbedingt von der Teilnahme ausgeschlossen ist, in einem entsprechend langen späteren Zeitraum nachzuholen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kurs in diesem späteren Zeitraum noch angeboten wird und der Kunde bei Geltendmachung der Verlegung ein Attest vorlegt, aus welchem sich ergibt, dass er krankheitsbedingt außer Stande war, im maßgeblichen Zeitraum am Tanzkurs teilzunehmen. Der Zeitraum, in welchem der Kursbeitrag zu zahlen ist, bleibt hierbei unverändert.
- Bei einer Teilnahme an einem unbefristeten Tanzkurs für Kinder und Jugendliche kann der zugrunde liegende Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende in Schriftform gekündigt werden.
Für Neuverträge ab dem 01.03.2022 kann der Vertrag nach einer Mindestlaufzeit von 3 Monaten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Schriftform gekündigt werden. - Bei einer Teilnahme an einem unbefristeten Tanzkurs für Erwachsene kann der zugrunde liegende Vertrag mit einer Frist
von 4 Wochen zum Quartalsende in Schriftform gekündigt werden.
Für Neuverträge ab dem 01.03.2022 kann der Vertrag nach einer Mindestlaufzeit von mindestens 3 Monaten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Schriftform gekündigt werden.
- Das Verzehren eigener Speisen und Getränke im Gastronomiebereich ist grundsätzlich nicht gestattet.
- Vertragstextspeicherung
Der Vertragstext wird von der TANZSCHULE für den Zeitraum der Erbringung der Dienstleistung gespeichert. Die Einzelheiten des gebuchten Tanzkurses werden dem KUNDEN gesondert in Textform (E-Mail) zugesendet oder übergeben. Diese AGB können auch auf der Internetseite der TANZSCHULE abgerufen und ausgedruckt werden. - Zalungsbedingungen
- Die Kursgebühren sind dem aktuellen Kursprogramm zu entnehmen und verstehen sich pro Person inkl. MwSt. und GEMA.
- Der KUNDE hat die Kursgebühr vor Beginn des Tanzkurses gemäß den von der TANZSCHULE angebotenen Zahlungsarten zu entrichten. Folgende Zahlungsarten werden angeboten: SEPA-Lastschrift, Überweisung, Karten & Barzahlung (bei erster Tanzstunde).
- Bei der Anmeldung zu dauerhaften unbefristeten Tanzkursen gem. Ziffer 4 erfolgt die Abrechnung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Die Gebühren für die unbefristeten Tanzkurse sind jeweils zum fünften Tag des ersten Monats eines Quartals fällig und werden von der Tanzschule SCHUPPMANN per SEPA-Lastschriftverfahren vom Bankkonto des KUNDEN eingezogen.
- Die Barauszahlung von Gutscheinen und Gutschriften ist nicht möglich. Gutscheine und Gutschriften sind persönlich und nicht übertragbar. Sie unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem sie ausgestellt wurden.
- Wir sind berechtigt, die monatlichen Beiträge anzupassen. Im Falle einer Preiserhöhung besteht ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht des Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Beitragsanpassung, wobei die Kündigung dann zum Wirksamwerden der Beitragsanpassung wirkt. Beitragsanpassungen werden von uns per E-Mail an die bei uns angegebene E-Mailadresse bekannt gegeben.
- Haftung
- Die Ansprüche des KUNDEN auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen die TANZSCHULE richten sich außerhalb des Gewährleistungsrechts ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach diesen Bestimmungen.
- Die Haftung der TANZSCHULE ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Soweit die Haftung der TANZSCHULE ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der TANZSCHULE. Die Haftungsbeschränkung / der Haftungsausschluss gelten jedoch nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit der TANZSCHULE, ihrer Mitarbeiter, ihrer Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
- Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen oder leicht fahrlässigen Pflichtverletzung durch die TANZSCHULE oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der TANZSCHULE beruhen, haftet die TANZSCHULE unbeschränkt.
- Sofern die TANZSCHULE zumindest fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, also eine Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht bzw. Kardinalpflicht) verletzt, ist die Haftung auf den typischerweise entstehenden Schaden, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt.
- Ergänzend gelten die Haftungsregelungen der Hausordnung der TANZSCHULE.
- Film- und Fotoaufnahmen
Zu bestimmten Gelegenheiten werden Film- und Fotoaufnahmen getätigt, weshalb wir ausdrücklich darauf hinweisen wollen, dass jene Aufnahmen zu Werbezwecken verwendet werden können. Mit den Aufnahmen sollen sowohl die Atmosphäre der Veranstaltung, bzw. des Unterrichts als auch die Teilnahme unserer Gäste dokumentiert werden. Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung, bzw. Unterrichts erklärt sich der Gast mit einer Veröffentlichung auf unserer Internetseite sowie sozialen Plattformen zum Zwecke der Bewerbung oder Berichterstattung einverstanden. Sollte der Fokus einer Bildaufnahme verstärkt auf einzelne Personen liegen, so kann der Fotografierte jederzeit das Recht am eigen Bild geltend machen, indem er den Foto- oder Videografen darauf hinweist. Auch nach der Veröffentlichung kann dieses Recht geltend gemacht werden.
Wir weisen darauf hin, dass Teile unserer Räume, insbesondere Eingangs-und Zugangsbereiche, aus Sicherheitsgründen videoüberwacht werden. - Datenspeicherung und Datenschutz
- Dem KUNDEN ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von der TANZSCHULE auf Datenträgern gespeichert werden.
- Der KUNDE stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragsabwicklung durch die TANZSCHULE ausdrücklich zu.
- Die gespeicherten persönlichen Daten werden von der TANZSCHULE selbstverständlich vertraulich behandelt.
- Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des KUNDEN erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telemediengesetzes (TMG).
- Dem KUNDEN steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die TANZSCHULE ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung oder Sperrung der persönlichen Daten des KUNDEN im Einklang mit den anzuwendenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verpflichtet.
- Video- und Tonaufnahmen sowie sonstige Aufzeichnungen durch die Teilnehmer während des Unterrichtes sind nicht gestattet. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist nicht gestattet.
- Für Unterrichtszwecke kann die Tanzschule Videos vom Unterricht erstellen und den Teilnehmern zur Verfügung stellen.
- Bei Veranstaltungen darf die Tanzschule Foto und Videoaufnahmen für Werbezwecke erstellen.
- Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Bei KUNDEN, die Verbraucher sind und die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt die vorstehende Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der KUNDE seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
- Ist der KUNDE Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, und schließt er den Vertrag mit der TANZSCHULE in dieser Eigenschaft, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der TANZSCHULE in 31061 Alfeld (Leine).
- Dies gilt auch, wenn der KUNDE Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis der TANZSCHULE, auch das Gericht an einem anderen gesetzlich zuständigen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.